AGB Schleifendruck Tüting
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schleifendruck
Tüting
§ 1 Geltungsbereich
Betreiber der Internetseite
und Druckerei ist Sascha Tüting. Nachfolgend wird für den Verwender dieser AGB
nur die Bezeichnung „KSDT“ verwendet. Hinsichtlich des Kunde bzw. Kunden wird
die Bezeichnung „Kunde“ verwendet.
Diese Verkaufsbedingungen
gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §
310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich
schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Verkaufsbedingungen
gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunde, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Im Einzelfall getroffene,
individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist,
vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere
schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Eine vom Kunden über das
Online-Angebot der KSDT, per Telefon, Fax, WhatsApp oder E-Mail abgegebene
Bestellung ist ein bindendes Angebot im Sinne von § 145 BGB.
Der Vertrag kommt bei
telefonischer, per Fax oder E-Mail gesendeter Bestellung sofort zustande,
dieser Weg der Bestellung bedarf keiner Bestätigung durch KSDT und gilt in der
Regel als angenommen.
Bei Abgabe einer Bestellung
über dem Online-Angebot der KSDT bereitgestellten Formularseiten gilt, wenn
dieses Angebot nach Erhalt durch Zusendung einer automatisierten
Eingangsbestätigung per E-Mail angenommen wird.
Bestellungen über WhatsApp
gelten erst als angenommen, wenn durch KSDT ein Icon mit weißem Haken auf
grünem Grund an den Kunden gesendet wurde. Unabhängig vom automatisierten
Status „empfangen und gelesen“.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit
der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in
elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der
Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges
schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich
Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der
Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung des Kaufpreises
hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von
Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes
vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung
zahlbar.
Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Sofern keine Festpreisabrede
getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-,
Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss
erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
Der Beginn der von uns
angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in
Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunde über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
Wir haften im Fall des von uns
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede
vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in
Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des
Lieferwertes.
Weitere gesetzliche Ansprüche
und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
Die Lieferung der Ware für
Kunden erfolgt zum vereinbarten Termin auf den Großmarkt Stuttgart und kann bei
der Firma Strecker abgeholt werden.
Sendungen per Post werden
spätestens am nächsten Werktag der Post übergeben.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des
Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunde, spätestens
mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunde über. Dies gilt unabhängig
davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die
Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum
an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen
aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen,
auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind
berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig
verhält.
Der Kunde ist verpflichtet,
solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat
der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum
noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet
der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.
Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns
vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese
Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch
nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht
einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Kunde erfolgt stets Namens und im Auftrag für
uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den
anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für
den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die
Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der
Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer
Forderungen gegen den Kunde tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab,
die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen
einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie
Rückgriff/Herstellerregress
Gewährleistungsrechte des
Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche können nur
innerhalb 1 Tages nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei
unserem Kunden oder Abholort erfolgen. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des
Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz
gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch)
und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt,
gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung
einzuholen.
Sollte trotz aller
aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits
zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern und Ersatzware liefern
oder erstatten/stornieren. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung
innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von
vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht
bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind. Werden vom Kunde oder Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und
die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Kunden wegen der
zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus-
und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen,
weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die
Niederlassung des Kunde verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung
entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Kunden
gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über
die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen
getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den
Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§10 Speicherung des Vertragstextes,
Vertragssprache
Eine Speicherung des
Vertragstextes durch KSDT, die für den Kunden zugänglich ist, erfolgt nicht.
Aus diesem Grund sollte der Kunde den Vertragstext bspw. durch Ausdrucken oder
durch Erstellen von Screenshots selbst sichern.
Telefonate, vorrangig
telefonische Bestellungen, werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen werden nur
zu Kontrollen bei Unklarheiten herangezogen und nach 7 Tagen gelöscht.
Die Vertragssprache ist
ausschließlich Deutsch.
§11 Motive und Texte bei Herstellung nach
Kundespezifikation
Sofern bei der Bestellung
eines Produktes nach Kundenspezifikation vom Kunden Motive, Fotos, Logos, Texte
oder ähnliches geliefert werden, wird vom Kunden ausdrücklich zugesichert, dass
jene Motive, Fotos, Logos, Texte etc. frei von Rechten Dritter sind. Das gilt
vor allem hinsichtlich etwaiger Urheberrechte, Markenrechte,
Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Patentrechte oder Geschmacksmusterrechte.
Außerdem versichert der Kunde, dass er durch seine Kundenspezifikation bzw.
Personalisierung auch keine anderen Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde stellt KSDT von
allen Rechten Dritter frei, die durch einen etwaigen Verstoß gegen die
vorstehende Klausel (a) entstehen sollten, sofern der Kunde diesen Verstoß zu
vertreten hat.
Es ist nicht erlaubt, bei der
Kundenspezifikation nationalsozialistische Symbole und Texte sowie Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen (i. S. v. § 86 a StGB) zu verwenden.
§12 Prüfung der Ware und Reklamationszeit
Bei Postversandt ist der Kunde
verpflichtet sofort bei Erhalt die Ware auf eventuelle Fehler und
Beschädigungen zu prüfen.
Kunden, die die Ware am
Großmarkt Stuttgart abholen, hat die Prüfung maximal 24 Stunden nach dem
Liefertermin zu erfolgen. Spätere eventuelle Reklamationen können nicht mehr
berücksichtigt werden.
§13 Farben, Größen und Druckart
Die Farben im Musterbuch und
dem Internetangebot können auf Grund verschiedener Hersteller und Chargen
abweichen. Schleifendruck Tüting behält sich ausdrücklich vor, die Größen
bezüglich der Schleifenlänge, sowie der Druckart kostenpflichtig auf Grund von
Textlängen und technisch bedingten Druckverfahren zu ändern.
Ferner behält sich KSDT vor,
zu langen Text pro Zeile durch sinngemäße Zeilenumbrüche abzuändern.
§ 14 Nachträgliche Änderung durch den Kunden
Wenn der Kunde nachträgliche
Änderungen der Bestellung angibt, so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten,
sofern die Bestellung schon angefertigt oder begonnen wurde.
§ 15 Sonstiges
Dieser Vertrag und die
gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt.
Alle Vereinbarungen, die
zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind
in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Stand Juni 2023